Flugtauglichkeit (Dr. med. Kurt Eichinger)

Dieser flugmedizinische Sachverständige ist berechtigt, flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der

Tauglichkeitsklasse 2 und LAPL für

  • Privatflugzeugführer
  • Privathubschrauberführer
  • Segelflugzeugführer
  • Freiballonführer 
  • Führer von Luftsportgeräten

im Rahmen einer Erst- und Verlängerungsuntersuchung durchzuführen.

Bitte denken Sie bei ihrem Untersuchungstermin an Ihr altes Tauglichkeitszeugnis, die geflogenen Flugstunden, eventuell vorhandene medizinische Unterlagen und einen Lichtbildausweis.

Ab 40 Jahren ist bei der Klasse 2 regelm. die Evaluation des Kardiovaskulären Risikos Vorgeschrieben. Fall aktuelle Blutwerte mit den Blutfettwerten vorliegen diese bitte mitbringen (Können sonst auch Vor Ort abgenommen und im Partnerlabor bestimmt werden)

Ab 60 jähren wird regelmässig das Kontrastsehen durch uns geprüft

Die Untersuchungen, können bis zu 45 Tage vor Ablauf der Tauglichkeit durchgeführt werden.

Bei Erstuntersuchung, Neueintragung oder Änderung der  Brillenstärke, benötigen wir ein Augenärztliches Zeugnis, nach den Vorgaben des LBA.

Da es sich um zeitintensive Untersuchungen handelt, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig ihren Termin.