Flugtauglichkeit (Dr. med. Kurt Eichinger)

Dieser flugmedizinische Sachverständige ist berechtigt, flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der

Tauglichkeitsklasse 2 und LAPL für

  • Privatflugzeugführer
  • Privathubschrauberführer
  • Segelflugzeugführer
  • Freiballonführer 
  • Führer von Luftsportgeräten

im Rahmen einer Erst- und Verlängerungsuntersuchung durchzuführen.

Bitte denken Sie bei ihrem Untersuchungstermin an Ihr altes Tauglichkeitszeugnis, die geflogenen Flugstunden, eventuell vorhandene medizinische Unterlagen und einen Lichtbildausweis.

Die Untersuchungen, können bis zu 45 Tage vor Ablauf der Tauglichkeit durchgeführt werden.

Bei Erstuntersuchung, Neueintragung oder Änderung der  Brillenstärke, benötigen wir ein Augenärztliches Zeugnis, nach den Vorgaben des LBA.

Da es sich um zeitintensive Untersuchungen handelt, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig ihren Termin.